Getreidetrocknung: direkt oder indirekt?

Alles was in Deutschland nicht verboten ist, ist erlaubt. Oder wie? Alles was nicht explizit erlaubt ist, ist zumindest fragwürdig!

So stellt sich sogleich die Frage, was ist mit dem Abgas bei direkter Wärmeeinleitung?

Es besteht zumindest definitiv kein Verbot der Nutzung von direkten Wärmeerzeugern bei Trocknungsanlagen (so der Geschäftsbereich Landwirtschaft, Fachbereich Landtechnik, Bauwesen, Oldenburg, Schreiben liegt hier vor).

Wie immer jedoch ist über Hintertüren die rechtliche Regelung nicht so eindeutig. Die EU-Hygieneverordnung etwa schreibt vor, daß Kontaminationen von Lebensmitteln zu vermeiden sind (ok!).

So könnte es durch eine schlechte Verbrennung beim Warmlufterzeuger zur  Rußbildung oder zur Freisetzung von polyzyklischen Kohlenwasserstoffen kommen.

Die Behörde stellt fest, daß es in Deutschland bislang keinen einzigen Fall gegeben hat, bei dem eine Verunreinigung von Getreide durch die Einleitung von Rauchgasen bei der Trocknung festgestellt wurde.

Eine suboptimale Verbrennung erfolgt in Warmlufterzeugern meist beim Anlagenstart (kalter Brenner), häufigen Ein- und Ausschaltungen und bei zu hohem Luftdurchsatz (keine Einbettung der Flamme in warmer Brennkammer).

Andersherum ist bei optimaler Anlagenauslegung und -Betrieb ein unproblematischer Anlagenbetrieb auch bei direkter Luftanwärmung gewährleistet.

Kurzum: Wir empfehlen, bei direkter Warmlufterzeugung für die Trocknung von Getreide einmal jährlich eine Rückstandsuntersuchung bei der LUFA durchführen zu lassen. Die Probe des Getreides sollte einmal gezogen werden vor der Trocknung und einmal danach. So lässt sich ausschließen, daß Kontamination erfolgt ist.

Gleiches gilt auch für die Nutzung von BHKW (Blockheizkraftwerke, und der Abwärme von Biogasanlagen). Die ist ebensso unschädlich.

PS: Indirekte Nutzung der Wärme (Wärmetauscher) erhöht die Investitionskosten um etwa 100% und reduziert die Leistung um 15%.